Beschreibung
Ein VW Golf steht dort seit gut 1 Jahr mit abgelaufenem TÜV. Die Polizei wurde informiert, 2 Strafzettel sind angebracht, aber die Reinigung der Straße wird angaltend behindert.
Ein VW Golf steht dort seit gut 1 Jahr mit abgelaufenem TÜV. Die Polizei wurde informiert, 2 Strafzettel sind angebracht, aber die Reinigung der Straße wird angaltend behindert.
Das Anliegen wurde erstellt.
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Der abgelaufene TÜV oder die reine Standzeit hat keinen Einfluss auf das Verfahren des roten Punktes. Reine Standzeitvergehen werden durch die Polizei oder - falls vorhanden - durch die kommunale Verkehrsüberwachung geahndet. Die Zuständigkeit beim TÜV liegt ebenfalls bei der Polizei oder bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Wir schließen daher Ihre Meldung.